AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines:

  1. Sämtliche Warenlieferungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Bestellers / Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn solchen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
  3. Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts Anderes geregelt ist.
  4.  Anlieferung und Abholung kann nur während unseren Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr – 12.00 Uhr; und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag von 07:00 Uhr – 12.00 Uhr; und 13:00 – 14:00 Uhr) erfolgen. Anlieferungen oder Abholungen außerhalb dieser Zeiten sind nur nach vorgegangener mündlicher Terminvereinbarung möglich.

II. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug und höhere Gewalt:

  1. Angebote von uns sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
  2. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware durch uns bewirkt den Vertragsabschluss. Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Kunden gelten als nicht beigesetzt. Auch die Anbotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestellungen sind per Email an office@hofer-agrar.at zu senden.
  3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Kunde die Versendung per Straßengüterverkehr, Bahn oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Be- und Abladen).
  4. Liefertermine werden, sofern sie nicht ausdrücklich mit den Kunden vereinbart wurden, unter Zugrundelegung eines Normalablaufes des Geschäftsganges bei Saatgut festgelegt.
  5. Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „franko“ etc. (gilt für Verbrauchergeschäfte nur bei eigenständigem Abschluss eines Beförderungsvertrages). Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
  6. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegt und nicht vorhergesehen werden konnte und entweder die Erfüllung des Vertrages oder die beiderseitig vorausgesetzte Nutzung des Vertragsgegenstands verhindert, wesentlich erschwert oder unwirtschaftlich macht, wie insbesondere Streik, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Terrorismus, Cyberkriminalität, Naturkatastrophen oder Naturereignisse wie z.B. Nieder- oder Hochwasser, Eis, Sturm, Energiemangel, Transport- und Verzollungsverzug, behördliche Verfügungen, sowie alle Maßnahmen, Auswirkungen oder Ereignisse in Zusammenhang mit Seuchen, Epidemien oder Pandemien (insb. COVID-19) oder andere vergleichbare Fälle.
  7. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Leistungsfrist um die Dauer der höheren Gewalt und einer zusätzlichen angemessenen Nachfrist zu verlängern. Weiters sind wir berechtigt, vom Vertrag, unabhängig von der Fristverlängerung, während der Dauer der höheren Gewalt mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
  8. Der Kunde ist seinerseits berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, falls die Leistung nicht spätestens binnen 4 Wochen ab Ablauf der ursprünglich vereinbarten Leistungsfrist erbracht wurde (gilt nur für Verbrauchergeschäfte).
  9. Der Kunde kann aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsrücktritt sowie der Leistungsfristverlängerung keinerlei Rechte gegen uns geltend machen, insbesondere sind Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
  10. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines allfälligen Wegfalls der Geschäftsgrundlage und damit zusammenhängender Ansprüche (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
  11. Die zuvor genannten Regelungen gelten auch, wenn bei unserem Zulieferanten, oder Erfüllungsgehilfen ein Fall höherer Gewalt eintritt.
  12. Der Versand an den vom Kunden angegebenen Bestimmungsort erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde, unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „CPT“ etc.. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst durchführen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Maßgebend für das Gewicht ist das durch uns bei der Versendung oder der Auslieferung festgestellte und beurkundete Wiegeergebnis. Für Gewichtsverluste auf dem Transport, auch bei Frankolieferung, wird von uns keine Verantwortung übernommen. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der versendeten Ware erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Kunden und auf seine Rechnung.
  13. Bei einer Lieferverzögerung, die dem Kunden zuzurechnen ist, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen.
  14. Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.

III. Preise:

  1. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.
  2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk. Emballagen, Paletten, Versicherungen, die Zustellung etc. werden zusätzlich verrechnet.
  3. Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht wiederverwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.
  4. Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.
  5. Bei Bestellmengen, die die vereinbarte Mindestmenge(n) und/oder den festgesetzten Mindestauftragswert nicht erreichen, sind wir berechtigt, dem Lieferanten einen Bearbeitungszuschlag von 5% des ursprünglichen Nettoauftragswertes zu verrechnen.

IV. Eigentumsvorbehalt:

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
  2. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.
  3. Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

V. Zahlung:

  1. Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
  3. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
  4. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
  5. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und wir zahlungsunfähig geworden sind oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
  6. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.

VI. Gewährleistung und Verjährungsfristen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte):

  1. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsauflösung oder Preisminderung.
  2. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe, bei verdeckten Sachmängeln und bei Rechtsmängel längstens innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis der Mängel, schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.
  4. Die an die Gewährleistungsfrist anschließende Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen beträgt drei Wochen.
  5. Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.
  6. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 Verbraucher-Gewährleistungsgesetz wird ausgeschlossen.

VII. Rücktritt vom Vertrag:

  1. Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Bei Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind, steht einem Unternehmer das Recht des Rücktritts vom Vertrag bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit nicht zu; ein Verbraucher hat in diesem Fall das Recht nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von vier Wochen zurückzutreten.
  3. Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.

VIII. Haftung:

  1. Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Bei Unternehmergeschäften ist unsere Haftung auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen.
  2. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
  3. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

IX. Adresse:

  1. Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.

X. Datenschutz:

  1. Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung, dass er auf Basis des Telekommunikationsgesetzes zu den Bereichen Agrar, Pflanzenschutz, Tierfutter und Sämereien Informationen und Werbung per elektronischer Benachrichtigung sowie Telefon von uns erhält. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. Dadurch wird die rechtmäßige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht berührt. Dieser Widerruf hat nur den Verlust der damit verbundenen elektronischen und telefonischen Werbung/Benachrichtigung zur Folge.
  2. Die von uns an den Kunden übermittelten personenbezogenen Daten dürfen von diesem ausschließlich gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet werden und sind umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen.
  3. In Bezug auf die uns obliegenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die auf unserer Homepage abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
  4. Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Kopie dieser Datenschutzerklärung kostenlos zur Verfügung gestellt.

XI. Gerichtsstand und Rechtswahl:

  1. In sämtlichen Streitigkeiten, die aus einem Vertrag oder aus den in Hinkunft zwischen den Parteien geschlossenen Geschäften entstehen, unterwerfen sich beide Vertragsteile unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Schiedsgerichtsordnung und dem Schiedsgericht der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien, die zunächst die Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien sowie im Anschluss daran das österreichische Recht anzuwenden hat.
  2. Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten, für welches das oben genannte Schiedsgericht nicht zuständig ist, ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
  3. Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.